Beil, Baumgart und Kollegen - Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Akkurate Revision, Information und
Steuern
 
Unternehmen der
öffentlichen Hand
Gemeinnützige
Unternehmen
Technologie-
Unternehmen/
Existenzgründer
Gewerbliche
Unternehmen

 

     

Gemeinnützige Unternehmen („Non-Profit“-Organisationen)

Die in diesem Bereich betreuten Unternehmen der Kanzlei sind insbesondere Wohlfahrtsverbände sowie Träger von sozialen und/oder öffentlichen und kulturellen Einrichtungen, Sportvereine und Körperschaften. Die Rechtsform ist der eingetragene Verein (e.V.), die Stiftung öffentlichen Rechts oder die gemeinnützige GmbH (gGmbH).

Obgleich der Begriff „gemeinnützig“ auf übergeordnete soziale und gesellschaftliche Ziele hinweist, steht für viele Unternehmen dieses Bereichs insbesondere auch die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Die privatwirtschaftlich orientierte Betriebsführung ist in Anbetracht rückläufiger öffentlicher Vergütungen und Zuwendungen nicht mehr wegzudenken.

Aus den Erfahrungen der letzten Jahre haben sich insbesondere folgende Tätigkeitsschwerpunkte ergeben:

Prüfung und Beratung

im karitativen Bereich:

  Klinische/Psychiatrische Krankenhäuser entsprechend KHG und KHBV
  (Senioren-)Pflegeeinrichtungen im vollstationären Bereich und die ambulanten Bereiche der Sozialstationen entsprechend SGB V und SGB XI. 
  Einrichtungen der Behindertenpflege entsprechend SGB II
  Rettungsdienst und Krankentransport
  Sozial- und Jugendarbeit mit/ohne Heimunterbringung als Einrichtungen oder Projektarbeit für Jugendliche und soziale Randgruppen

im Bereich Arbeitsförderung:

  Fördermaßnahmen der Agentur für Arbeit in freier Trägerschaft 
  Bildungseinrichtungen mit Fortbildung und Umschulungslehrgängen und    –maßnahmen

in Sportvereinen:

  Profi-Sport mit Einkünften aus Sponsoring, aus Fernseh- und andern Vermarktungsrechten
  Amateursport mit bezuschusster/geförderter ehrenamtlicher Tätigkeit

Derzeit betreuen wir über 60 gemeinnützige Vereine und Stiftungen, welche die unterschiedlichsten gemeinnützigen Zwecke fördern. Dabei werden durch unsere Mandanten u. a. folgende Zwecke verfolgt:

  Förderung des Wohlfahrtswesens
  Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  Förderung des Sports
  Förderung von Wissenschaft und Forschung
  Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  Förderung kultureller Zwecke
  Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens

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