Unternehmen im Anteilsbesitz von Gebietskörperschaften und
kommunalen Bereich („Public“-Sektor)
Die Übertragung von Aufgaben aus dem öffentlichen/kommunalen Bereich an
eigenständige Betriebe erfordert eine besondere und vertrauenswürdige
Sorgfalt bei Prüfungsaufträgen, um den öffentlich-rechtlichen Anforderungen
und Erwartungen gerecht zu werden. Regelmäßig ist damit auch eine Prüfung
nach
§ 53 Haushaltsgrundsätze-Gesetz verbunden, bei der auch Fragen zur
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und zur finanziellen Bewirtschaftung
des Betriebs zu beantworten sind.
Die von uns beratenen und geprüften Unternehmen gehören den
unterschiedlichsten Branchen an. Beispielsweise betreffen sie unter anderem:
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den medizinischen
Bereich |
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das Rettungswesen
und den
Katastrophenschutz |
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Forschungseinrichtungen der
Aus- und Weiterbildung |
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Einrichtungen
verschiedener Universitäten |
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den Tourismus |
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die
Informationstechnologie (IT) |
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das Bauwesen |
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die
Abfallentsorgung |
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die
Arbeitsförderung |
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öffentliche
soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Seniorenheime |
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kulturelle
Einrichtungen. |
Die jeweiligen Unternehmen bzw.
Einrichtungen weisen folgende Rechtsformen unabhängig von der Branchenzugehörigkeit auf:
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Eigenbetriebe |
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Landesbetriebe |
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GmbH (gemeinnützige GmbH) |
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Stiftungen des
öffentlichen Rechts |
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Körperschaften des
öffentlichen Rechts |
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eingetragene Vereine |
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